Verwaltungsgebühr wird erhoben (vom 1. bis zum letzten Tag eines jeden Monats / wird etwa am 5. des Folgemonats erhoben)
Bitte vereinbaren Sie bei einem Umzug Mitte des Monats einvernehmlich die Verwaltungsgebühr.
Ablesung von Strom-, Wasser- und Wärmezählern Anlagenteam (032-234-2103)Eine Zählerablesung erhalten Sie bei uns.
(Unternehmen, die einen automatischen Transfer beantragen, müssen bei Auszug die Aufhebung des automatischen Transfers beantragen.)